Schallschutznachweis

Es gibt mal wieder gute Neuigkeiten. Heute ist der vereinfachte
Schallschutznachweis angekommen. Aus diesem geht hervor, dass unsere
Außenbauteile das im B-Plan geforderte Schalldämm-Maß von 35dB erfüllen.

Damit
hätten wir den letzten fehlenden Nachweis für unseren Bauantrag
erbracht. Hoffen wir mal, dass es nun nicht mehr all zu lange mit der
Baugenehmigung dauert - schließlich ist ja Bauwetter :-D


Die Tücken eines B-Plans

Das der für uns gültige B-Plan einige Nettigkeiten bietet, das wussten wir ja. bevor wir das Grundstück gekauft haben - zum Beispiel, das wir einen Laubbaum pflanzen müssen. Aber es gibt auch eine nette Regelung, die uns die letzten Wochen ziemlich beschäftigt hat. Im Detail:
Aus Gründen des Immissionsschutzes wird für alle Außenbauteile der Gebäude
ein resultierendes Schalldämm-Maß R’w,res von 35 dB(A) festgesetzt. Ein
entsprechender Nachweis ist zu führen. Grundsätzlich sind zum Schlafen dienende
Räume der lärmabgewandten Seite, d.h. in südöstlicher Richtung für
den Bereich nördlich der Ebereschenstraße, deren Verlängerung sowie des
Flurstückes 973 und in nördlicher Richtung für den Bereich südlich der Ebereschenstraße,
deren Verlängerung sowie der Flurstücke 974/1 und 975/1, zuzuordnen.
Die Fenster in Schlafräumen und Kinderzimmern sind mit schallgedämmten
Lüftungseinrichtungen zu versehen.

Das Problem liegt im ersten und letzten Satz. Als wir vor 4 Wochen mit der Eingangsbestätigung des Bauantrags die Auflage bekamen, nachzuweisen, wie wir u.a. diesen Punkt einhalten, haben wir dies an unsere Planerin Fr. Runow weitergeleitet. Dann passierte knapp 1,5 Wochen nichts. Irgendwann hieß es dann, das ist Aufgabe der Architektin, diesen Nachweis zu führen. Somit ging der Ball wieder zurück an Fr. Verworner, die ihrerseits aber nichts machen konnte, da ihr z.T. die verwendeten Bauteile nicht vorlagen, auch nicht, welche Fenster verbaut werden sollen. Also wieder zurück an Fr. Runow, die sich um den Schalldämmwert der Fenster kümmern wollte.
Auch das nahm einige Zeit in Anspruch, jedoch war da ja noch der erste Satz - Nachweis des Schalldämmwerts ALLER Außenbauteile.
Nun fühlte sich niemand mehr zuständig, aber wir brauchten den Nachweis innerhalb der nächsten Tage für das Bauamt.
Für uns war dies nun Anlass genug, die Geschichte eskalieren zu lassen, so dass wir uns an unseren Verkäufer, Hr. Frohwerk, gewendet haben. Und schon kurz nachdem er sich eingeschaltet hatte, lief die Sache wieder :-D Nun schien allen Beteiligten klar zu sein, wer was machen muss und dafür benötigt. Nochmals vielen Dank an dieser Stelle für ihren Einsatz Hr. Frohwerk.

Fr. Verworner hat dann dankenswerterweise eine Verlängerung unser Frist zur Nachreichung der Unterlagen bis zum 01.04. beim Bauamt erwirkt und uns ein Angebot zur Erstellung eines vereinfachten Schallschutznachweises - der nach Absprache mit dem Bauamt genau das erfüllt,was gefordert ist - unterbreitet. Somit wird der Nachweis des o.g. Punktes aus dem B-Plan unser Budget um einige hundert Euro schmälern.

Aber was macht man nicht alles für eine Baugenehmigung....



Post vom Finanzamt

Heute haben wir Post vom Finanzamt bekommen. Dort wurden wir gebeten, die errechnete Grunderwerbsteuer zu zahlen. Wie wir erhofft hatten, wurde diese auch nur auf das Grundstück berechnet. Jetzt können wir also die Unbedenklichkeitsbescheinigung erwarten, um damit endlich auch Eigentümer unseres Grundstücks zu werden.



Es geschah im Urlaub...

Wir hatten uns eine Woche Auszeit an der Ostsee gegönnt, als wir mehrfach Post vom Grundbuchamt bekamen. Darin erfuhren wir, dass endlich die Auflassungsvormerkung eingetragen wurde!!!
Heißt für uns, wir können nun das Grundstück bezahlen und sind somit schon mal Besitzer des Grundstücks!!! ENDLICH. Hat ja auch nur knapp 4 Monate gedauert.

Außerdem haben wir in der Woche noch die Eingangsbestätigung unseres Bauantrages vom Bauamt Strausberg erhalten. Neben ein paar fehlenden Ausführungen diverser Formulare müssen wir der Gemeinde einige Punkte des B-Plans erklären, wie wir gedenken diese einzuhalten. Dazu werden wir uns nochmals direkt mit dem Bauamt der Gemeinde verständigen und dann dem Bauamt zusenden.

Es geht also vorwärts.